Verkauf im Bieterverfahren


Mindestgebot pro Wohnung = 399.000,- EUR

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Countdown beendet!

Wie funktioniert das Bieterverfahren?

 Hier haben Sie die Möglichkeit im oben eingeblendeten Zeitraum ein unverbindliches Gebot abzugeben. In der Verkaufsphase sammeln wir die Gebote und kontaktieren alle Interessenten über einen evtl. möglichen Zuschlag. 

Die Abgabe eines Gebotes verpflichtet NICHT zum Kauf!
 
Alle Angaben sind freiwillig. Sollte ein Kauf nicht zustande kommen, werden wir gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften alle Ihre persönlichen Daten löschen. 

Je vollständiger Ihre Angaben, desto wahrscheinlicher wird ein möglicher Zuschlag. 

Warum möchten wir diese Informationen von Ihnen haben? 

Da wir bewusst keinen Immobilienmakler beauftragen, möchten wir auf seriöse Interessenten setzen. Das spart allen Beteiligten viel Zeit. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis! 

Hier können Sie Ihr Gebot unverbindlich abgeben: 

Ihre Nachricht an uns: